Gesuche

Wie stelle ich ein Fördergesuch bei der Cornelius Knüpffer-Stiftung?

Zum Inhalt

Voraussetzungen

Gesuche, die bei uns ein­treffen, werden von der Geschäftsführung vorgängig geprüft. Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Projekt muss sich mit mindestens einem der Förderbereiche der Cornelius Knüpffer-Stiftung beschäftigen und verspricht, für die Erreichung des Stiftungszwecks besonders wirkungsvoll zu sein.
  • Der Antrag beinhaltet ein solides Umsetzungskonzept.
  • Das Gesuch stammt von einer Organi­sation, Institution oder Träger­schaft mit gemeinnütziger Ausrichtung.
  • Über die Finanzen wird transparent informiert: Budget und Finanzierungsplan, Stand der Gesuche (Absagen, Zusagen, offen) und aktuellste Jahresrechnung.

Die Geschäftsführerin steht für Fragen und Vorabklärungen gerne zur Verfügung, per Mail oder Telefon. Sie ist in der Regel am Dienstagmorgen, Donnerstag und Freitag erreichbar.

Generelle Ausschlusskriterien

Die Cornelius Knüpffer-Stiftung engagiert sich nicht bei:

  • Organisationen und Projekten, deren Ziele nicht konform mit dem Stiftungszweck sind
  • Anträgen von Einzelpersonen
  • Stipendien
  • theoretischen Forschungsprojekten
  • Aufgaben der öffentlichen Hand
  • parteipolitischen Projekten
  • konfessionellen Projekten
  • Druckkosten und Übersetzungen für Publikationen
  • Sportförderungsprojekten

Gesuch einreichen

Bitte informieren Sie sich über unsere Stiftung, unsere Förderbereiche und die Voraussetzungen für eine Unterstützung.

Der Jahresbericht 2023 der Stiftung führt die unterstützten Organisationen und die Fördersummen auf.

Gesuche müssen elektronisch eingereicht werden. Wir können leider keine Gesuche per Mail und Post akzeptieren. Im online Formular werden verschiedene Eckwerte erfasst, anschliessend können Sie Ihr Gesuch und den Finanzierungsplan als PDF hochladen. Weiter nehmen wir Gesuche auch über die Plattform von StiftungSchweiz entgegen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nur Gesuche mit vollständigen Unterlagen bearbeiten können.

Der Stiftungsrat entscheidet an seinen jeweiligen Sitzungen über Gesuche. Er tagt in der Regel vier bis fünf mal pro Jahr. Somit liegt nach rund vier Monaten ein Entscheid zu Ihrem Gesuch vor.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Absagen aus Kapazitätsgründen nicht begründen können.

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