
Gesuche
Als unabhängige Förderstiftung unterstützen wir gemeinnützige Organisationen mit Projekt- und Betriebsbeiträgen.
Wie stelle ich ein Fördergesuch bei der Cornelius Knüpffer-Stiftung?
Voraussetzungen
Gesuche, die bei uns eintreffen, werden von der Geschäftsführung vorgängig geprüft. Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Angebot muss sich mit mindestens einem der Förderbereiche der Cornelius Knüpffer-Stiftung beschäftigen.
- Der Antrag beinhaltet ein solides Umsetzungskonzept.
- Das Gesuch stammt von einer Organisation, Institution oder Trägerschaft mit gemeinnütziger Ausrichtung.
- Über die Finanzen wird transparent informiert: Budget und Finanzierungsplan, Stand der Gesuche (Absagen, Zusagen, offen) und aktuellste Jahresrechnung.
Die Geschäftsführerin steht für Fragen und Vorabklärungen gerne zur Verfügung.
Generelle Ausschlusskriterien
Die Cornelius Knüpffer-Stiftung unterstützt keine:
- Organisationen, deren Ziele nicht konform mit dem Stiftungszweck sind
- Gesuche von Einzelpersonen
- Stipendien
- Forschung
- Aufgaben der öffentlichen Hand
- parteipolitisch tätigen Organisationen
- konfessionell ausgerichteten Organisationen
- Sportförderung
- Publikationen und Bücher
Gesuch einreichen
Bitte informieren Sie sich über unsere Stiftung, unsere Förderbereiche und die Voraussetzungen für eine Unterstützung.
Der Jahresbericht der Stiftung führt die unterstützten Organisationen und die Fördersummen auf.
Gesuche müssen elektronisch eingereicht werden. Wir können leider keine Gesuche per Mail und Post akzeptieren. Im online Formular werden verschiedene Eckwerte und ein Kurzbeschrieb (max. 1000 Zeichen, inkl. Leerzeichen) erfasst, anschliessend können Sie Ihr Gesuch und den Finanzierungsplan als PDF hochladen. Weiter nehmen wir Gesuche auch über die Plattform von Spheriq entgegen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nur Gesuche mit vollständigen Unterlagen bearbeiten können.
Der Stiftungsrat entscheidet an seinen jeweiligen Sitzungen über Gesuche. Er tagt in der Regel vier bis fünf mal pro Jahr. Somit liegt nach rund vier Monaten ein Entscheid zu Ihrem Gesuch vor.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Absagen aus Kapazitätsgründen nicht begründen können.